Beitragsordnung

Beitrags-ordnung

Stand: 24.10.2021


§ 1 Allgemeines

Diese Beitragsordnung wird aufgrund der Regelungen in § 3(2), § 3(6), § 3(9) und § 5(3f) der Satzung des Vereins Goluboy Wagon e.V. erstellt und ist nicht Bestandteil
der Satzung.

Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder und kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

Diese Beitragsordnung gilt ab dem 01.01.2022.


§ 2 Höhe

Der Beitrag beträgt für eine natürliche Person 12 €/Kalenderjahr, eine juristische Person 12 €/Kalenderjahr.


§ 3 Erhebung/Befreiung

(1) Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn eines jeden Jahres fällig und bis spätestens 01.03. eines jeden Jahres durch Banküberweisung zu begleichen.

(2) Die Nichtzahlung von Beiträgen eines Jahres gilt als Austrittserklärung des Mitglieds, sofern dieses nicht vorher triftige Gründe hierfür geltend macht.

(3) Auf Antrag kann der Vorstand durch Beschluss ein Mitglied zeitlich begrenzt von seiner Beitragspflicht befreien oder die Zahlung stunden, sofern hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein besonderer Grund kann insbesondere dann vorliegen, wenn ein Mitglied zur Zahlung des Beitrags finanziell nicht in der Lage ist.


§ 4 Verwendung

Der Mitgliedsbeitrag deckt keine Kosten (z.B. Kursgebühren, Eintrittsgelder usw.) für Sonderveranstaltungen des Vereins ab.